Neue Verordnung soll „zeitnah“ kommenwerden nun vom Gesundheitsministerium in eine Verordnung gefasst. Diese - eine Novelle zur Lockerungsverordnung - soll „zeitnah“ fertig werden, hieß es am Freitag auf APA-Anfrage. In Kraft treten soll sie am Montag um 0.00 Uhr.
Vorgesehen ist, dass die Teilnehmerzahl bei privaten Treffen in Innenräumen auf zehn beschränkt wird, zuletzt waren es noch 50. Im privaten Bereich gilt dies nur als Empfehlung. Begräbnisse sind ausgenommen. In der Gastronomie wird die Maskenpflicht auf die Gäste ausgeweitet, solange sie nicht an ihren Plätzen sitzen. Die Sperrstunde wird generell auf 1 Uhr festgelegt, Barbetrieb ist nicht erlaubt.
Auch die Hospitalisierungen nehmen zu: 334 Patienten müssen derzeit in Spitälern behandelt werden, 62 von ihnen auf Intensivstationen.Gesundheitsminister Rudolf Anschober gab sich in einer Presseaussendung zuversichtlich, dass eine befürchtete exponentielle Entwicklung abgewendet werden kann, „denn es scheint jetzt nach dem Weckruf durch die Ampelschaltungen und die Entwicklung der Zahlen ein Ruck durch die Bevölkerung zu gehen“.
Minister Anschober machte sich persönlich ein Bild davon, wie gut sich die Bevölkerung an die Maskenpflicht hält - wie etwa in der U-Bahn. Anschober zeigte sich überzeugt, dass auch die von der Bundesregierung beschlossenen verschärften Maßnahmen, die ab kommendem Montag zu beachten sind, von der Bevölkerung „akzeptiert und umgesetzt werden. Wenn das gelingt, haben wir eine gute Chance, die Entwicklung wieder zu stabilisieren.“ Derzeit sei die Entwicklung jedoch „eine besorgniserregende“.
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