Nachtgastro-Verschärfungen: Ausnahme für Zeltfeste

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Nachtgastro-Verschärfungen: Ausnahme für Zeltfeste, dort gilt nicht die 2-G-Regel

Am Donnerstag werden Lockerungen beschlossen, gleichzeitig berät die Corona-Taskforce über Verschärfungen. Im Vorfeld wurde eine Verordnung erlassen, die die neuen Regeln in der Nachtgastronomie klarstellt: Auf Zeltfesten gilt im Gegensatz zu Diskotheken und Clubs nicht die 2-G-Regel . Das heißt, auch Genesene und Antigen-Getestete dürfen im Zelt feiern.

Hier bestehe ohnehin eine behördliche Bewilligungspflicht, die Bezirksverwaltungsbehörden könnten daher auf die jeweils aktuelle regionale Corona-Lage Rücksicht nehmen, heißt es in der rechtlichen Begründung.Ab Donnerstag Maskenlockerungen in acht Bundesländern Neben der Verschärfung in der Nachtgastronomie wird am Donnerstag auch eine Lockerung vollzogen. Denn die Masken im Handel, in Museen und Bibliotheken gehören in acht Bundesländern der Vergangenheit an - Ausnahmen gelten etwa für Supermärkte oder Apotheken. Nur in Wien, das angesichts der steigenden Zahlen auf einen vorsichtigeren Kurs setzt, muss weiter ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das gilt sogar wieder in Kinos und Theatern.

 

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Ausnahme halt dort, wo die Dümmsten und Besoffensten zu finden sind. Das ist Österreich. 👍

DaWolf12446879 Alles klar😊😁

weil da natürlich die bauernbund und raiffeisen lobby, also Frau Köstinger, schon dahinter ist

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