Eine Erhöhung der Aufschließungskosten im Jahre 2012 um 32 Prozent könnte möglicherweise ein teures Nachspiel für die Stadtgemeinde Tulln haben, im schlimmsten Fall eine Mega-Zahlung.Rückblick: Regina S. hatte ein Grundstück in Tulln gekauft, baute ein Haus und bekam eine Förderung von knapp 9.000 Euro nicht. Begründung: Sie hätte in den letzten zehn Jahren keine fünf Jahre durchgängig in Tulln mit Hauptwohnsitz gelebt.
Die Neo-Tullnerin bekam schließlich vorm Obersten Gerichtshof Recht, die Stadt habe gegen die Gleichheitsgrundsätze verstoßen - alles dazuJetzt zog ein weiterer Bürger vor Gericht und das Landesgericht Sankt Pölten erkannte die Ungleichbehandlung des Klägers an und verurteilte die Stadtgemeinde Tulln an der Donau zur Rückzahlung der Gebührenerhöhung samt Prozesskosten in der Höhe von knapp 10.000 Euro.
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