Eine Schulstraße ist eine Maßnahme zur Verkehrsberuhigung. Konkret handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Fahrverbot für Autos und Motorräder. Sie werden in der Regel mit Scherengittern ausgesperrt. In den meisten Wiener Schulstraßen geschieht das zwischen 7.30 und 8 Uhr. Eine Ausnahme ist die Vereinsgasse im 2.
Das Ziel von Schulstraßen ist, das Chaos, das durch den Bring- und Holverkehr vor vielen Schulen entsteht, zu vermeiden. Das soll die Sicherheit der Kinder steigern
In Deutschland existiert eine spezielle „Schulstraße“ innerhalb der StVO überhaupt nicht. Gemeinden können Tempobegrenzungen (meistens 30 km/h) innerhalb von zB 07 bis 19 Uhr an Schultagen einrichten. Ein komplettes Fahrverbot ist unzulässig
Also die Frage bleibt ob es in der österreichischen StVO eine „Schulstraße“ mit der Verkehrseinschränkung überhaupt verankert und somit zulässig ist!
Da müsste man abklären ob das innerhalb der StVO überhaupt zulässig ist. In Berlin ist eine ähnliche Situation wieder aufgehoben worden:
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