Am Vormittag waren Zeugen am Wort. Sie hatten der Frau damals das Leben gerettet."Wir konnten doch nicht zulassen, dass er sie absticht", meinte eine Frau, die den Angeklagten angesprungen war, um ihn zu entwaffnen.
Der Angeklagte soll seine Frau bei einem Streit mit einem Teppichmesser mehrmals in den Hals gestochen haben.
Motiv der Tat sei Eifersucht gewesen, weil die Frau mit anderen Männern über Social Media Kontakt gehabt habe, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger meinte, was das Motiv angehe, müsse man den kulturellen Hintergrund sehen. Der Angeklagte bestreitet die Tötungsabsicht. Er bezeichnete sich als"sehr liberal", meinte aber gleichzeitig, dass seine Frau nicht zu Fremden Kontakt haben dürfe und"Hochverrat" begangen habe.
Laut dem psychiatrischen Gutachten von Adelheid Kastner ist der Angeklagte nicht geistig abnorm. Darin kommt sie zum Schluss, dass die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten"noch nicht als höhergradig seelisch-geistige Abartigkeit" einzustufen sei. Er sei zurechnungs- und schuldfähig. Für die von ihm behaupteten Erinnerungslücken gebe es keine medizinische Erklärung, außer dass er sich nicht erinnern wolle.
Er respektiere die"Meinung" der Gutachterin, er vertrete aber eine andere,"weil ich die Situation erlebt habe und aus einer anderen Kultur komme", sagte der Angeklagte. Es gebe"einen Unterschied zwischen unseren Verhältnissen und den Verhältnissen in Österreich". In der arabischen Welt sei es verboten, dass eine verheiratete Frau Kontakt mit einem anderen Mann habe.
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