Am Montag, dem 3. Mai, endet in Wien und Niederösterreich der Ost-Lockdown. Das bedeutet, ab diesem Tag dürfen auch in diesen beiden Bundesländern Handel, Museen, Büchereien, Zoos und körpernahe Dienstleisterinnen und Dienstleister wieder aufsperren.
Voraussetzung für den Zutritt zu all diesen Orten ist, wie gehabt, das Tragen einer FFP2-Maske. Zusätzlich sind mit Ausnahme des Handels negative Coronatests erforderlich.Antigentest: 48 StundenPersonen, die in den letzten 6 Monaten infiziert waren, sind von der Testpflicht ausgenommen, allerdings müssen sie die überstandene Infektion nachweisen können. Eine Impfung gestattet bis zur geplanten, bundesweiten Öffnung am 19. Mai keinen Zutritt.
Die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr bleiben aufrecht, untertags dürfen sich maximal zwei Haushalte treffen - vier Erwachsene mit bis zu sechs aufsichtspflichtigen Kindern. Auch der Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ist an öffentlichen Orten weiterhin einzuhalten.
Im beruflichen Kontext gilt weiterhin die Empfehlung zur Arbeit im Homeoffice, wo das möglich ist. Eine Homeoffice-Pflicht gibt es nach wie vor nicht.
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