Wien. „Es wird auch Verbote geben müssen – dort nämlich, wo Mikroplastik drin ist, aber nicht hingehört“, sagt Thomas Jakl in seinem Eingangsstatement bei einer Veranstaltung des Umweltbundesamtes in Wien am Mittwoch. Jakl ist Abteilungsleiter in einer der Umweltsektionen des Ministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und für Chemiepolitik und Biozide zuständig.
Jakl: „Es gibt keine Begründung dafür, dass ausgerechnet winzige Kunststoffteilchen einem Peeling beigemischt werden sollen. Mir kann niemand erklären, dass mit einem Granulat aus, beispielsweise, Pfirsichkernen nicht der gleiche Zweck erreicht wird.“ Nachsatz: „Wenn solche Beimischungen überhaupt nötig sind.
Die EU-Ebene hat jedenfalls auch deshalb entscheidende Bedeutung, weil hier die Risikobewertung und Zulassung der einzelnen Chemikalien erfolgt. Jakl war zwischen 2008 und 2012 Präsident der EU-Chemieagentur. Sie hat bereits angekündigt, dass ab 2022 die Produktion von Produkten beschränkt bzw. verboten werden, denen Mikroplastik absichtlich hinzugefügt wird. Gerechnet wird damit, dass in Europa so ungefähr 400.000 Tonnen Mikroplastik vermieden werden können.
Basis für Verbote sind vor allem Risikobewertungen. Diese sind kompliziert – denn es geht nicht um potenzielle Gefahren einer einzigen Substanz, sondern um die Beurteilung von vielen einzelnen Komponenten, deren Zusammenwirken unerforscht ist. In Österreich könnte die Ausbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft in die Kritik geraten: In Kläranlagen werden Kunststoff-Teilchen ausgefiltert. Sie sind dann noch im Klärschlamm enthalten. Klärschlamm wird auf Landesebene geregelt. Mit kompostiertem Klärschlamm darf in den meisten Ländern gedüngt werden – das darin enthaltene Mikroplastik wird dann gleichmäßig auf den Acker verteilt.
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