Nachdem Innenminister Gerhard Karner vor rund einem Monat die Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages für ein generelles Waffenverbot und insbesondere von Messern im öffentlichen Raum angekündigt hatte, liegt nun ein entsprechender Entwurf für ein"Messertrage-Verbotsgesetz" vor. Darum geht's:
Bis dato können die Behörden nur an bestimmten Orten Waffenverbotszonen erlassen, wie zuletzt etwa beim Reumannplatz in Wien-Favoriten.Das neue Gesetz im Detail Im Entwurf vom 11.
Nicht verboten ist jedoch der Transport eines Messers von einem Ort zum anderen, sofern dieses nicht griffbereit ist, auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen , sind von der neuen Regelung ausgenommen. Nachdem die Klingenlänge nicht relevant für das Verbot ist, sollen künftig auch sogenannte Schweizermesser nicht mehr in der Hose und damit griffbereit getragen werden dürfen, auch wenn sie eine Klingenlänge von 5,5 Zentimetern aufweisen. Auch hier muss der Transport in einem Behältnis erfolgen, wie einem Sackerl oder einem Rucksack.
Weitere Sonderfälle sind die Berufsausübung, etwa die Zubereitung und Verzehr von Speisen, wie auch Sportausübung, Brauchtumspflege, historische Aufzüge, historische Veranstaltungen oder Filmproduktion/Theater sowie Aktivitäten mit anerkannten pädagogischen Zwecken , wo das Messertragen erlaubt bleiben soll. Auch der Verkauf von Messern auf Märkten und Messen ist weiterhin möglich. Die Bestimmungen zu Schusswaffen bleiben unverändert.
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