und Peter Weinzierl eingestellt. Dabei ging es um einen Skandal, der schon vor fast zwei Jahrzehnten seinen Ausgang nahm. Der Verdacht lautete auf schweren gewerbsmäßigen Betrug, die Opfer waren zahlreiche Anleger, die zwischen März 2005 und 2007 in Zertifikate der Meinl European Land investierten.
Die Einstellung erfolgte nun, weil ein Vorsatz auf Schädigung der Investoren am Vermögen und auf eine unrechtmäßige Bereicherung letztlich nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar war. Immerhin glaubten selbst die Beschuldigten offenbar lange daran, dass das Geschäftsmodell der MEL ein gutes und nachhaltig erfolgversprechendes wäre.
Nach den vorliegenden Ermittlungsergebnissen konnten die Direktoren der MEL aufgrund der für sie anwendbaren Bestimmungen der in Jersey geltenden Rechtslage davon ausgehen, zur Durchführung derartiger Käufe befugt zu sein. Im Zweifel war daher nicht nachweisbar, dass die Beschuldigten mit dem Vorsatz handelten, ihre Befugnis wissentlich zu missbrauchen und es ernstlich für möglich hielten und sich damit abfanden, die MEL dadurch am Vermögen zu schädigen.
m Zusammenhang mit der Meinl European Land sind nunmehr nach aufwendigen Ermittlungen sämtliche Ermittlungsstränge abgeschlossen und keine weiteren Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängig.
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