Pedalritter können sich freuen: Sie bekommen mehr Rechte auf dem heimischen Asphalt. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt am 1. April in Kraft und bringt Änderungen auch für Tretroller.Die Novelle bedeutet unter anderem das Ende für die Markierung „Ende“ eines Radfahrstreifens: Das heißt, künftig wird es diesen Schriftzug nicht mehr gezwungenermaßen geben. Damit tritt das Reißverschlusssystem für alle in Kraft.
Außerdem haben Radler, die parallel zum Fließverkehr unterwegs sind, dann Vorrang gegenüber rechtsabbiegenden Fahrzeugen. Es gelten nun die Vorrangregeln, die auch für motorisierte Fahrzeuge gelten. Streng verboten ist das Radeln auf einem Schutzweg - außer es gibt eine entsprechende Zusatzmarkierung, die das erlaubt.Ab April kann man bereits mit neun statt mit zehn Jahren den Radfahrausweis machen, wenn man bereits die vierte Schulstufe besucht. Mit diesem Schein dürfen Kinder auch ohne Begleitperson auf dem Fahrrad unterwegs sein. Auf einem Miniscooter oder Tretroller darf man künftig ab dem achten Lebensjahr ohne Begleitperson fahren.
Höchste Zeit dafür!
Ich habe schon ein drittes Kennzeichen angebracht.... unter dem Auto...
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