zu einem Jahr Haft verurteilt worden, vier Monate davon muss er absitzen. Er hatte seine drei Töchter über Jahre hinweg immer wieder geschlagen, sogar mit einem Gürtel. Vor Richtergab er die Misshandlungen zu und beteuerte, es tue ihm leid und er wolle seine Kinder wiederhaben.stammende Ehefrau waren auch wegen einiger anderer Delikte angeklagt, wegen Betrugs, Bestimmung zur Falschaussage und Diebstahls. In diesen Fällen stritten beide jegliche Schuld ab.
Er habe die Kinder ja nur geschlagen, wenn sie untereinander gestritten oder gerauft hätten, meinte der Angeklagte. Als ihm erklärt wurde, er müsse seinen Kindern je 300 Euro Schmerzensgeld bezahlen, sagte er:"Was soll denn das, das sind ja meine Kinder." Dass er ihnen seelische Qualen zugefügt hat, wollte er nicht einsehen.
Der Richter verurteilte beide Angeklagten, lediglich beim Diebstahl gab es einen Freispruch. Der Mann erhielt ein Jahr Haft, davon acht Monate bedingt. Die Frau wurde zu sechs Monaten bedingter Haft und 240 Tagsätzen zu je vier Euro verurteilt. Nach längerer Besprechung mit dem Anwalt akzeptierten beide Eheleute das Urteil. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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