NÖN.at verwendet Cookies, um dir regionalisierte Inhalte und das beste Online-Erlebnis zu ermöglichen. Daher empfehlen wir dir die Speicherung von Cookies in deinem Browser zuzulassen. Solltest du nicht wissen, wie das funktioniert, werden dir folgende Links helfen:r hätte nicht nur gegen den Willen des Opfers den Beischlaf vollzogen, sondern sei auch handgreiflich geworden und habe einige Gegenstände aus der Wohnung entwendet, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, zweifacher Nötigung, Diebstahls und dauernder Sachentziehung musste sich ein Gloggnitzer vor dem Wiener Neustädter Landesgericht verantworten.
„Das stimmt sicher nicht“, stritt der Angeklagte den Vorwurf ab. Ebenso wenig geständig zeigte er sich gegenüber des Vergehens der zweifachen Nötigung. Anders, als das Opfer aussagte, hätte er sie nämlich nicht gewaltvoll daran gehindert, bei einer Streitsituation die einst gemeinsame Wohnung zu verlassen. In den Anschuldigungen sah der Angeklagte nur einen Grund: „Sie lügt für das Geld, das sie von mir verlangt.
In den anderen Anklagepunkten wurde der Mann schuldig gesprochen und zu zwölf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem muss er dem Opfer 650 Euro zahlen und die Verfahrenskosten übernehmen. „Sie hat nicht den Eindruck hinterlassen, dass sie das Blaue vom Himmel herunterlügt“, erklärte der Richter das Urteil. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: DiePressecom - 🏆 5. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: KURIERat - 🏆 4. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: DiePressecom - 🏆 5. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: DiePressecom - 🏆 5. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: noen_online - 🏆 15. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: KURIERat - 🏆 4. / 63 Weiterlesen »