Großteil der heimischen Händler wohl die freiwillig gewährte Umtauschfrist für Weihnachtsgeschenke verlängernDie Zeit nach Weihnachten ist normalerweise für den Handel eine umsatzstarke Zeit,
Geldgeschenke und Gutscheine werden eingelöst und Präsente umgetauscht. Bei Waren, die in Geschäften gekauft wurden, gibt esein. Durch den Lockdown können die Waren erst ab 18. Jänner in den Geschäften umgetauscht werden."Gerade im Weihnachtsgeschäft und angesichts des dritten Lockdowns ab 26.
Die Gutscheine sind bereits bezahlt, ebenso die Ware, die umgetauscht werden soll. Und wenn Händler nicht in der Lage sind, einen Winterschlussverkauf online zu organisieren, haben sie so oder so keine Überlebenschance. Oder steigt man mit Förderungen besser aus?
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