Was gehört einem eigentlich, wenn man ein NFT erworben hat? Man könnte davon ausgehen, dass der Eigentümer eines digitalen Kunstwerks dieses automatisch ausstellen, auf Websites abbilden, Kaffeetassen oder T-Shirts mit dem gekauften Motiv darauf veräußern kann. Falsch gedacht.
Guido Kucsko ist Jurist mit Schwerpunkt auf immateriellen Gütern, er agiert zudem als Konzeptkünstler. Über die rechtliche Dimension des NFT-Handels weiß er bestens Bescheid. Er sagt: „Wenn ein Museum beispielsweise ein GIF kauft und zeigen will, braucht es das Nutzungsrecht.
Für Unternehmen kann Rechtsunklarheit ungute Folgen haben. Darüber schreibt Martin Hanzl von der Rechtsanwaltskanzlei EY Law in einem Blog: „Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden.
Auch „Der Kuss" von Gustav Klimt ist nun als NFT zu erwerben. Im realen Leben im Oberen Belvedere zu sehen.Also: Ein Onlinehändler verkauft das NFT eines Bildes und hat versäumt, die Rechte mit dem Urheber zu klären. Dieser entdeckt sein Werk plötzlich auf einem Regenschirm oder irgendwo im Metaverse – und klagt den Käufer. Dann wird dies zum Problem für das Unternehmen, weil es nicht ausreichend über die Rechte aufgeklärt hat.
Wie verzwickt die Fälle gelagert sein können, zeigt ein gegenwärtiger Rechtsstreit: US-Regiestar Quentin Tarantino bietet seit November NFTs von unpublizierten Inhalten aus dem Drehbuch seines legendären Films „Pulp Fiction“ von 1994 an. Da er damals die Rechte daran seinem Studio Miramax überlassen hatte, klagte dieses ihn nun. Auch Käufern der Tarantino-NFTs drohen Entschädigungszahlungen. Doch Tarantino ließ es darauf ankommen.
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