80 Prozent Umsatzersatz
In der Umsetzung befinde sich indes ein Umsatzersatz für den Handel und"körpernahe Dienstleistungen". Körpernahe Dienstleister wie Friseure, Masseure oder Kosmetiker sollen für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt bekommen.Eine"differenzierte" Betrachtung nehme man beim Handel vor. Der Verfassungsdienst der Republik hab das so empfohlen, meinte Blümel.
Blümel sagte, dass beim"Fixkostenzuschuss I" mehr Anträge ausbezahlt worden seien, als in anderen Ländern. Beim Fixkostenzuschuss II sei man nun aufgrund der schwierigen Verhandlungen mit der EU-Kommission zu einem"Zwei-Säulen-Modell" übergegangen, wo ab Montag, 23. November, bis zu 800.000 Euro ausbezahlt werden können, meinte Blümel. De facto wird der Fixkostenzuschuss II nun also doch gemäß der EU-Richtlinien umgesetzt.
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