Der dänische Spielzeughersteller Lego hat einen Gerichtserfolg errungen, der günstigeren Alternativanbietern das Geschäft erschweren könnte. Das Europäische Gericht hat in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil entschieden, dass das Design der Bausteine schutzwürdig ist. Damit kassiert das Gericht eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum , das ein Geschmacksmuster eines Bausteins für nichtig erklärt hatte.
In dem Streit geht es darum, ob das Aussehen von Legosteinen vor allem technischer Natur ist. Bisher haben Gerichte diese Frage bejaht und somit anderen Unternehmen - die ihre Produkte in der Regel günstiger anbieten - ermöglicht, ebenfalls Klemmbausteine herzustellen und zu verkaufen. Nach EU-Recht sind technische Lösungen nur eine begrenzte Zeit schutzfähig, damit sollen Monopole verhindert werden.
Es habe versäumt eine Ausnahmeregelung zu prüfen, die unter anderem besagt, dass die Verbindungselemente der Bausteine"ein wichtiges Element der innovativen Merkmale von Kombinationsteilen bilden und einen wesentlichen Faktor für das Marketing darstellen" kann. Außerdem seien nicht alle Erscheinungsmerkmale geprüft worden. Konkret geht es um zwei Seiten des Bausteins, die eine glatte Oberfläche haben.
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