uf einem schmalen Grundstück in Leobendorf hätte ein Haus errichtet werden sollen. Die Anrainer liefen dagegen Sturm, die Gemeinde erteilte trotzdem eine Baubewilligung. Diese ist nun hinfällig.
Rund zwei Jahre dauerte der Streit zwischen Anrainern in der Sonnwendgasse und der Gemeinde wegen der Baugenehmigung auf einem knapp über 108 Quadratmeter großen und nur 6,5 Meter schmalen Grundstück . Als in der Gemeinde alle Rechtsmittel ausgeschöpft waren, wandte man sich an das Landesverwaltungsgericht. Dieses gab nun den Beschwerdeführern Recht, der Baubescheid wurde aufgehoben.
Konkret ging es in der Beschwerde um die Frage, ob das zu errichtende Haus an ein bestehendes Gebäude gekoppelt werden darf. Eigentümerin und Beschwerdeführerin Martina Martinelli sah dies als nicht erlaubt an, da es sich um ein Nebengebäude handle. Der Gemeindevorstand teilte diese Meinung nicht. Auf 14 Seiten führt das Gericht aus, warum die Erteilung der Baubewilligung für ein Wohnhaus abgewiesen wurde. Im Wesentlichen ging es bei der Beurteilung darum, ob eine „gekuppelte Bauweise“ möglich ist. Da aber im Umfeld von 100 Metern nur offene Bauweise besteht, könne im speziellen Fall nicht gekuppelt werden.
Seitens der Gemeinde erklärte Bürgermeisterin Magdalen Batoha, dass dieses Urteil natürlich zur Kenntnis genommen wurde. Eine weitere Erklärung gab sie nicht ab.
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