Kuh-Urteil: Kärntner Landwirt erstattet Selbstanzeige

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Der Bauer erhofft sich Klarheit darüber, ob Rinderhaltung auf den Almen - inklusive frei laufender Kühe, Wanderer, auch mit Hunden - gegen das Sicherheitsgesetz verstößt.

Nach dem Urteil nach einer tödlichen Kuhattacke in Tirol ist die Rechtslage um Kühe auf Almen weiterhin umstritten. Um Klarheit zu erhalten, hat sich ein Bauer in Kärnten nun selbst bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor angezeigt. Wie der ORF Kärnten am Mittwoch berichtete, will der Landwirt die Frage geklärt haben, ob die Rinderhaltung auf den Almen gegen das Kärntner Landessicherheitsgesetz verstößt.

Georg Hubmann ist Obmann der Agrargemeinschaft Weißbriach im Bezirk Hermagor. Er argumentiert, dass Tiere laut dem Kärntner Landessicherheitsgesetz so verwahrt oder gehalten werden müssen, dass Menschen nicht verletzt werden können. Andernfalls liege eine Verwaltungsübertretung vor.

Die Selbstanzeige bezieht sich auf die gemeinschaftliche Rinderhaltung auf der Möselalm. Dort gebe es frei laufende Kühe, eine bewirtschaftete Almhütte, Wanderer, auch mit Hunden. Sollte die Bezirkshauptmannschaft nun zu dem Schluss kommen, dass die Rinderhaltung in der jetzigen Form rechtswidrig sei, könne die Konsequenz nur eine Alm entweder ohne Wanderer oder ohne Kühe sein, meinte Hubmann."Das kann's ja nicht sein, wir bewegen uns total auseinander.

Bei der Bezirkshauptmannschaft gab es zu der Selbstanzeige keine Auskünfte. Bei einem laufenden Verfahren gelte die Amtsverschwiegenheit. Wie die Sache ausgeht, ist daher vorerst völlig offen. Bei der Agrargemeinschaft hofft man auf eine Entscheidung der BH noch vor dem Almauftrieb.

 

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Sehr richtig! Obendrein fragt man sich, ob sich der Richter im Kuh-Urteil überhaupt irgend etwas dabei gedacht hat, was NICHTS mit Utopie zu tun hat?!

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