, keinen internationalen Grenzübergang nutzen – sondern einen anderen, der jedoch nur für Slowenen zugelassen ist", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Im konkreten Fall haben die Reisenden nicht den Grenzübergang"Zavrč" genutzt, sondern"Goričak 1"."Damit kommen die Reisenden jedoch 'illegal' nach Slowenien und verstoßen gegen das dortige Gesetz zum Schutz der Schengen-Außengrenze.", erklärt die Expertin.
Die dringende Empfehlung der ÖAMTC-Juristin lautet daher:"Auch wenn man verständlicherweise den klassischen Grenzübergängen wegen Staugefahr ausweichen möchte, sollte man unbedingt darauf achten, einen
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