Zu berücksichtigen ist einerseits, dass ein Strafverfahren läuft. Die Weitergabe bestimmter Unterlagen könnte die Ermittlungen gefährden. Will die Justiz diese zurückhalten, bräuchte es ein Konsultationsverfahren, an dem sich auch die Fraktionen im U-Ausschuss beteiligen. In Streitfällen müsste wieder der VfGH angerufen werden.
Deshalb wird das Ministerium für einzelne Teile des Materials verschiedene Klassifizierungsstufen festlegen. Die Fraktionen des U-Ausschusses könnten dann eine Abstufung beantragen. 1 bedeutet unbedenklich, 2 vertraulich, 3 geheim und 4 streng geheim. Politisch dürften sie aber durchaus relevant sein. Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk sieht im KURIER-Gespräch gute Chancen für die Opposition, die die Herausgabe schon länger fordert: „Der Logik des aktuellen VfGH-Erkenntnis folgend, gehe ich davon aus, dass auch die Korrespondenz nicht ’vorzensiert’ werden darf. Das Höchstgericht hat klargestellt, dass zugunsten der parlamentarischen Aufklärung größtmögliche Offenheit geboten ist.
Den Gang zum VfGH kündigt auch die ÖVP an: Und zwar, um die Ladung von Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig als Auskunftsperson durchzusetzen. Am Donnerstag haben SPÖ, FPÖ, Neos und Grüne die Ladung abgelehnt.
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