, dass die Aufarbeitung der Geschehnisse am Montag im Gericht selbst den Zuhörern im Herzen wehtat: Die Frau fährt abends mit dem Rad auf der Straße, im Anhänger die Kinder, zwei und vier Jahre alt. Ein Pkw-Fahrer, natürlich auch angeklagt, übersieht das Gespann, prallt dagegen, die Kinder sterben. Sie trugen keinen Helm, der Anhänger war nicht vorschriftsmäßig ausgestattet. „Ich wollte meine Kinder nie in Gefahr bringen“, sagt sie.
Der 60-Jährige wurden wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzungen verurteilt. Er muss 28.000 Euro Geldstrafe bezahlen, 21.000 Euro davon unbedingt. Der Mutter der Mädchen wurde grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Laut Anklage deshalb, weil die Kinder keinen Helm trugen, der Anhänger keine Rücklichter sowie keine Rückstrahler hatte und die mindestens eineinhalb Meter hohe Fahnenstange mit Wimpel fehlte. Die Angeklagte bekannte sich schuldig, schilderte im Zusammenhang mit dem Unfall markerschütternd den Moment, in dem sie ihre Kinder in dem Fahrradanhänger sah.
Das Urteil gegen den Pkw-Lenker ist nicht rechtskräftig. Während sich der Verteidiger Bedenkzeit erbat, erhob der Staatsanwalt Berufung.
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