Kika/Leiner: Ist mein Gutschein nach der Insolvenz des Betriebes noch etwas wert?

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Angesichts der geplanten Insolvenz von Kika/Leiner stellt sich die Frage: Was sind Gutscheine eines insolventen Unternehmens überhaupt noch wert und wie kommen Geschädigte zu ihrem Geld?

Nein. Wegen des Verbots der Gläubigerbegünstigung darf das Unternehmen zwar keine Gutscheine mehr einlösen, aber Geschädigte können ihre Forderung beim zuständigen Insolvenzgericht anmelden. Alle nötigen Informationen zu einem Insolvenzfall sind unterabrufbar. Der Hintergrund: Ein Gutschein stellt eine Vorauszahlung des Kunden für eine noch nicht spezifizierte, in der Regel erst zu erbringende Leistung des Unternehmens dar.

Bei der Anmeldung sei nämlich in jedem Fall eine Gerichtsgebühr von 25 Euro zu entrichten und der zu erwartende Ersatzanspruch aus der Insolvenz sei von der sogenannten Insolvenzquote abhängig. Das heißt: Bei einer Insolvenzquote von 20 Prozent bekommt man für einen 100-Euro-Gutschein nur 20 Euro - also weniger als die Gerichtsgebühr.

 

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