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as Land NÖ hat entschieden, dass für das Donau-Förderband der Loja kein UVP-Verfahren notwendig ist. Damit ist das Projekt aber noch lange nicht durch: eine Erklärung für Nicht-Juristen. Zuerst will Leopold Schalhas, Leiter der Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht beim Land Niederösterreich, klarstellen: „Anders als vielfach in der Bevölkerung vermutet, knüpft die UVP-Pflicht nicht an die Größe eines Vorhabens oder auf dessen Umweltauswirkung an.“ Die konkrete Aufgabe der Behörde war es, festzustellen, ob eine UVP-Pflicht für das Projekt besteht, oder nicht.
„Daraus ergibt sich auch, dass im wesentlichen der Prüfungsumfang und die zu prüfenden öffentlichen und nachbarrechtlichen Interessen dieselben sind, egal ob ein Verfahren nach UVP-G 2000 oder mehrere Verfahren nach materienrechtlichen Bestimmungen geführt werden“, unterstreicht Schalhas. In diesem Zusammenhang ist auch das „Kumulationsprinzip“ von Bedeutung.Das „Kumulationsprinzip“ besagt, dass ein Sachverhalt verschiedenen materienrechtlichen Bestimmungen unterliegen kann.
Bezirk Melk Förderband Erklärung Leopold Schalhas Loja _Plus Krummnußbaum Persenbeug-Gottsdorf Förderband Donau Hartsteinwerk Loja Keine UVP Donau-Förderband
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