Durch gelockerte Corona-Regeln kommt es in Kindergärten zu keinen Schließungen mehr. Trägerorganisationen waren vor"fatalen Folgen".es keine Gruppenschließung oder Teilschließung mehr gibt.
Die seit Montag geltenden Lockerungen für ungeimpfte Kontaktpersonen haben Auswirkungen auf die Kindergärten. Bei zwei oder mehr Infektionsfällen innerhalb von fünf Tagen beziehungsweise einem infizierten Erwachsenen dürfen abgesehen von den positiv-getesteten Personen"alle Kinder und das Betreuungspersonal die Gruppe weiter besuchen, wenn es die personelle Situation zulässt“, so die aktuellen Vorgaben des Wiener Gesundheitsdienstes.
Für die Personen gilt aber eine Verkehrsbeschränkung für zehn Tage nach dem Letztkontakt mit der infizierten Person: Sie dürfen keine Lokale besuchen oder zu Sportveranstaltungen gehen. Für die Erwachsenen gilt zusätzlich FFP2-Maskenpflicht und sie müssen täglich PCR-testen. Die Kinder müssen an Tag eins und fünf testen. Nach fünf Tagen ist ein Freitesten mittels PCR möglich.
"Wir fragen uns, wie lange unsere Mitarbeiter das noch schaffen können", heißt es per Aussendung. Außerdem können Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder nach Kontakt mit positiv getesteten Personen als Vorsichtsmaßnahme zuhause lassen, diese Zeit nicht mehr als Sonderbetreuungszeit beim Arbeitgeber geltend machen.
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