Weil die Toilette in einem Wiener Innenstadt-Lokal nicht barrierefrei war, konnte ein Rollstuhlfahrer sie nicht benutzen. Das Restaurant wurde nun nach dem Behinterten-Gleichstellungsgesetz schuldig erkannt und rechtskräftig zu einer Entschädigung verurteilt. Das Lokal muss dem Rollstuhlbenützer einen Schadenersatz von 1000 Euro zahlen.Hans-Jürgen Groß hatte im Juli 2019 mit seiner Ehefrau das Lokal besucht.
„Ich bin froh, dass endlich geklärt ist, dass eine barrierefreie Toilette als zentraler Bestandteil zu einem gastronomischen Angebot gehört“, sagte Groß am Dienstag. Bedauerlich sei dagegen, dass das Lokal auf mehrfache Gesprächsangebote von seiner Seite nicht reagiert habe: „Ich habe nie mehr etwas gehört.
Es gibt 80% der WC Anlagen, die NICHT BARRIEREFREI SIND. DIE WIRTE HABEN NICHTS INVESTIERT. Meine Frau ist auch eine Betroffene.
Was ist denn für ein 'Schaden' entstanden?
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