Kein Freibrief für die Sterbehilfe?

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Dass sie nur manche Beihilfe zum Suizid erlauben, wirkt wie ein umsichtiges Urteil der Verfassungsrichter. In Wirklichkeit ist das der Ausgangspunkt für sehr viel mehr.

Der Verfassungsgerichtshof habe „keinen Freibrief für die Sterbehilfe“ ausgestellt, meint der Ethiker Ulrich Körtner auf orf.at. Nach viel Realitätssinn klingt das nicht. Die Höchstrichter haben am Freitag zwar nur das Verbot der Beihilfe zum Suizid aufgehoben – und nicht auch die Tötung auf Verlangen und die Verleitung zum Suizid erlaubt.

Der zentrale Schritt ist, dass die Richter ein Recht auf Suizid postuliert haben, das im „Recht auf ein menschenwürdiges Sterben“ begründet sei. Damit fällt der bisher maßgebende Unwert eines Suizids – mit erheblichen Folgen: Bei der Verwirklichung eines Rechts darf man sich auch helfen lassen.

Ein Mitwirkungsverbot für Ärzte an Suiziden kann aus demselben Grund gekippt werden. Wenn der Suizid ein gutes Recht ist – warum darf man dann ausgerechnet die geeignetsten Experten nicht um Hilfe bitten? Und dann wird auch die Tötung auf Verlangen erlaubt werden. Die Richter haben ja schon diesmal nur aus formalen, nicht aus inhaltlichen Gründen auf einen Spruch verzichtet.

Seien wir realistisch: Der Damm ist gebrochen. Ob man das nun als Erleichterung ansieht oder wie ich als Bedrohung: Der Weg ist frei für das Töten als anerkannte Option. Mit allen Folgen.

 

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