ungerechtfertigter Weise auch nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung monatelang Bezüge auszahlen ließ – obwohl sie andere geldwerte Ansprüche erwarb, muss sich die Ex-Politikerin ab Dienstag vor dem Strafrichter verantworten. Und zwar wegen schweren Betrugs mit einer Schadenssumme von ungefähr 79.000 Euro.
Die Ex-Ministerin zahlte später bereits an sie überwiesene Einkünfte zurück. Dass ihr dies als tätige Reue angerechnet werden könne , wird aber von der Korruptionsstaatsanwaltschaft, der WKStA, verneint. Erstens seien vorerst nur 62.000 Euro zurück überwiesen worden. „Die Schadensgutmachung war daher nicht vollständig“, meint die WKStA. Und zweitens: „Zudem ist auch die Freiwilligkeit der Schadensgutmachung zu verneinen.
Kurz gesagt: Wenn man bereits mit dem Rücken zur Wand steht bzw. schon am Radar der Behörden aufscheint, kann man im Nachhinein nicht den Bonus der tätigen Reue für sich in Anspruch nehmen. Gut vorstellbar, dass die Angeklagte selbst beim Prozess zur Frage der tätigen Reue eine völlig andere Einschätzung als jene der WKStA präsentiert.
Es gibt auch einen zweiten Vorwurf: Karmasin soll nach ihrem Politik-Aus in drei Fällen die Weichen dafür gestellt haben, dass Studien für das Sportministerium bei ihr – und nicht bei anderen Meinungsforschern – in Auftrag gegeben werden. Dafür soll sie die Anbote zweier Konkurrentinnen mit diesen vorab abgesprochen haben, um als Bestbieterin dazustehen. Insofern wird ihr das Delikt „Wettbewerbsbeschränkende Absprachen“ zur Last gelegt.
hellin_ski ist am Straflandesgericht und berichtet live:
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