nach Ablauf der"Corona-Sperrstunde" angetroffen wurde, könnte straffrei ausgehen. Darauf weisen Rechtsanwälte imhin. Sie lesen die einschlägigen Bestimmungen nämlich so, dass Gäste nach 23 Uhr zwar kein Lokal mehr betreten, wohl aber sitzen bleiben dürfen. Eine eigene"Corona-Sperrstunde" gebe es nicht, weil die Sperrstunden von den Landeshauptleuten festgelegt werde, wird demnach argumentiert.
"Der Betreiber darf das Betreten der Betriebsstätte für Kunden nur im Zeitraum zwischen 06.00 und 23.00 Uhr zulassen", heißt es in der"Covid-19-Lockerungsverordnung". Der Rechtsanwalt, der auch Hotels und Gastronomiebetriebe führt, argumentiert nun, dass dies die Bewirtung von Gästen nach 23 Uhr nicht ausschließe.
Ich sags ja in Österreich braucht man einen guten Rechtsanwalt,.. Und den werde ich als erstes haben,..
Eh klar der darf es machen, wehe es wäre Bürger 0815, da würde der Karli persönlich mit seiner Brigade ausrücken.
Wenn das einem von uns passiert wäre, dann hätte das Gesetz mit voller Härte zugeschlagen. Vdb hat Glück, einen bundespräsidenten kann man nicht strafen.
Er kann sich's richten und nur ich hab meine Pflichten
Es war eine offizielle Regelung, die zu dem Zeitpunkt von Juristen nicht angezweifelt wurde und wäre auch nicht angezweifelt wenn VdB den Verstoß nicht begangen hätte.
Wir richten uns die Welt, wie sie uns gefällt
Na dann weg mit der Sperrstunde und öffnet endlich das Nachtleben
Trotzdem hat es kein gutes Bild abgegeben - im Vergleich zu Kurz hat er sich aber immerhin, meiner Meinung nach, glaubwürdig entschuldigt
Man weiß mittlerweile, dass der Gastwirt das Lokal um 23 Uhr geschlossen hat und Herr und Frau VdB nebst Begleitung im Gastgarten weiter verweilten, was lt. gängiger Rechtsmeinung keinen Verstoß darstellt. Worüber genau reden wir hier also?
Der ganze Wirbel war eh nur dafür gemacht, um von Kurz' Coronaparty im Kleinwalsertal abzulenken.
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