Aktuell befindet sich Josef Fritzl weiter im Maßnahmenvollzug. Da der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukomme, bleibe dies bis zur etwaigen Rechtskraft des Beschlusses auch so, betonte Schuster.
Fritzl - er hat inzwischen seinen Namen geändert - wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht - in diesem Fall das Landesgericht Krems - überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen.
Die Staatsanwaltschaft Krems erhob auch damals Rechtsmittel, die Causa wanderte zum OLG. Dort wurde die Entscheidung des Landesgerichts aufgehoben, die Akten wurden im November 2021 nach Krems retourniert. Das OLG habe die Begründung als „zu wenig umfangreich empfunden“ und angeordnet, dass der ursprüngliche Strafakt nochmals beigeschafft werden soll, damit eine „breitere Auseinandersetzung“ mit der Entwicklung von Josef F.
Zu lebenslanger Haft Verurteilte im sogenannten Normalvollzug können frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren um ihre bedingte Entlassung ansuchen. Im Fall von Josef Fritzl wäre das 2023 der Fall.
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