Die beiden Nachbarn K. und B. waren ursprünglich befreundet. Vor allem die Freitagabende verbrachte man gerne gemeinsam, die Kinder und Frauen verstanden sich ebenso. An einem Tag im Mai sei die Situation laut Anklage in der kleinenGemeinde dann plötzlich eskaliert. Unter anderem deswegen musste sich K. nun wegen Nötigung vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten.sowie jenes des unbefugten Waffenbesitzes zu Lasten gelegt.
nahm den größten Raum der Verhandlung ein. K. war bereits vor zwei Jahren in Wien deswegen verurteilt worden. Richter Manfred Hohenecker wirkte gerade deshalb am Landesgericht Korneuburg besonders ungeduldig:"Welcher normale Mensch würde nach so einer Verurteilung weiter ,NS Klumpert' behalten und nicht sofort entsorgen?"
Er hänge an seinen Vorfahren, so der Angeklagte, viele von den Gegenständen seien Erbstücke."Ist Ihr Großvater Adholf Hitler?", wollte der Richter daraufhin wissen.B. sagte aus, dass er NS-Devotionalien von K. gesehen habe. Vieles davon sei ihm am Dachboden gezeigt worden. K. verteidigte sich, dass er Angst gehabt habe, diese zu entsorgen, nachdem er bereits vor zwei Jahren u. a. wegen des Besitzes verurteilt worden war. Er hätte diese aber nicht ausgestellt.
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