Zwar wird parallel auch in den Moscheen Geld gesammelt und es gibt zudem ein herkömmliches Spendenkonto. Mit dem modernen Finanzierungsmodell, das sonst eher bei der Realisierung von Gastronomie- und anderen Dienstleistungsprojekten zum Einsatz kommt, will man aber insbesondere jungeerklärt.
Zwar werde man die beiden Klagen unabhängig vom Erfolg des Crowdfundings einbringen. „Wir wären aber glücklich, wenn am Ende eine der beiden aus den Spenden zu stemmen wäre“, sagtschätzt man bei der IGGÖ auf 15.000 bis 20.000 Euro – ohne Gutachten. Da es sich jedoch in beiden Fällen um komplizierte Rechtslagen handle, seien jeweils mehrere Gutachten nötig. Damit bewege man sich eher auf 30.000 Euro pro Klage zu.
Ab nach Hause.....
Eigentlich sollte man Religion vor dem Höchstgericht bekämpfen...;)
Sie können, wie es ist in Österreich aktzeptieren, dann ist es gut. Wenn Sie es nicht akzeptieren , --Flughafen Schwechat, Ausreise.
Ist das jetzt der Super Widerspruch? Am Zeugnis weg damit - Am Frauenkopf her damit? Jeder weiss bei Kopftuchträgern um welche Religion es geht. Und wir wollen auch nicht damit 'belästigt' werden.
Wir lassen uns von diesen Muslimen nicht ins Mittelalter zurückversetzen!
Eine Umvolkung, Islamisierung findet nicht statt.....die Scharia schleicht nicht mehr in die Gesetzgebung, sie ist schon lange ein Teil, ein gefährlicher Teil davon....
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