'In Österreich gilt eine Frau als Rabenmutter, wenn sie ein Kleinkind betreuen lässt'

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In Österreich ist nur jede dritte Frau mit einem Kind unter drei Jahren berufstätig. Fehlende oder zu teure Betreuungsangebote sind dabei nur selten der Grund dafür, nicht arbeiten zu gehen. Die Mehrheit gibt vielmehr an, dass sie ihr Kind selbst betreu...

Seit Jahren mahnen Bundespolitik und Sozialpartner von den dafür zuständigen Ländern bzw. Gemeinden mehr Kindergartenplätze vor allem für die Jüngsten ein - nicht nur wegen der wichtigen Rolle der Kindergärten als erste Bildungseinrichtung, sondern auch um Frauen eine bessere Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen.

Bei Müttern von Zweijährigen spielen mangelnde Verfügbarkeit eines passenden Angebots bzw. zu hohe Kosten zwar eine größere Rolle. Häufigstes Motiv ist aber weiter der Wunsch, das Kind selbst zu betreuen - und dieses bleibt auch bei Müttern älterer Kinder dominant. Selbst unter Müttern, deren jüngstes Kind acht Jahre alt ist und die wegen Betreuungsaufgaben nicht berufstätig sind, gibt mehr als die Hälfte der Befragten diesen Grund an.

Ein weiterer Ausbau der Kindergartenplätze für die Jüngsten ist für Buber-Ennser trotz der Studienergebnisse wichtig. Erstens zeige die Detailanalyse der Mikrozensus-Daten, dass vor allem nur wenige Mütter von unter Ein-Jährigen arbeiten gehen . Ist das jüngste Kind zwei Jahre alt, sind aber bereits zwei Drittel berufstätig. Unter Müttern von Drei- bis Sechsjährigen sind es laut der ÖIF-Studie bereits drei Viertel.

Auch bei der Teilzeit spielen Geschlechterrollen ein deutlich stärkere Rolle als das Betreuungsangebot, zeigt eine ÖIF-Auswertung für die APA: Unter Frauen mit mindestens einem Kind unter sechs geben 88,2 Prozent Betreuungsaufgaben als Grund für ihre Teilzeitbeschäftigung an. Das Motiv bei acht von zehn dieser Frauen: Sie wollen die Betreuung selbst übernehmen.

Von jenen Frauen mit Kindern unter 15, die wegen Betreuungspflichten Teilzeit arbeiten, würden rund 90 Prozent auch dann nicht auf eine Vollzeitstelle wechseln, wenn es ein entsprechendes Betreuungsangebot gäbe, zeigen Daten im ÖIF-Band"Frauen in der Arbeitswelt" ."Eine Teilzeiterwerbstätigkeit wird bei vorhandenen Betreuungspflichten demnach eindeutig einer Vollzeiterwerbstätigkeit vorgezogen", heißt es in der Studie lapidar.

 

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