dürfte ebenfalls bereits Kunden kündigen.
Energiehandelsverträge seien praktisch Warentermingeschäfte, erklärt Eisenhuth. Wer Preisgarantien abgegeben hat, muss liefern. Doch die Großhandelspreise kennen seit 2020 nur eine Richtung, und zwar steil nach oben. Die Endkunden aber haben oft Verträge mit Preisgarantien, also fixen Tarifen. Für die Kündigung der Lieferverträge sieht sich die E-Control nicht zuständig, das sei Sache der Gerichte. Der VKI hält das Vorgehen für unzulässig und prüft rechtliche Schritte.
Irgendwie wird das mit den fixpreisen wohl nicht funktionieren - der Markt regelt das 😂
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