Höchstgericht prüft, ob die Wien-Wahl wiederholt werden muss

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Die Kleinpartei 'Artikel eins' fühlt sich gegenüber etablierten Parteien benachteiligt und befasst den Verfassungsgerichtshof.

Die Wien-Wahl könnte wiederholt werden müssen. Zumindest theoretisch ist es möglich, dass der Verfassungsgerichtshof zu diesem Ergebnis kommt. Denn die Kleinpartei „Artikel eins“ ficht die Gemeinderats- und die Bezirksvertretungswahl vor dem Höchstgericht an. Dieser Tage hat der VfGH alle gewählten Parteien über das Verfahren informiert.

In der Realität ist es jedoch so, dass die Unterstützungserklärungen, die eine Partei für eine Kandidatur benötigt, persönlich am Bezirksamt abzugeben sind, während die Stimmzettel bei der Wahl selbst auch per Post geschickt werden können. Das gelte umso mehr angesichts der Corona-Pandemie: Besonders ältere Wähler hätten den Weg in die Öffentlichkeit gescheut, argumentiert „Artikel eins“.Auch diese Ungleichbehandlung ist Grund für den Gang vor den VfGH. „Uns geht es nicht um Amterln im Gemeinderat, sondern um faire Wahlbedingungen“, betont Gerhard Kuchta von der Kleinpartei.

Generell hält sich die Aufregung in Grenzen. SPÖ, ÖVP und Grüne vertrauen auf die Entscheidung des VfGH. Die Neos zeigen sich „gelassen“ und glauben ebenso wenig an die Erfolgschancen der Wahlanfechtung wie die FPÖ.

 

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