Höchstgericht erkennt 'Recht auf menschenwürdiges Sterben'

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Das ausnahmslose Verbot der Hilfeleistung zum Selbstmord ist verfassungswidrig und wird mit 31. 12. 2021 aufgehoben

Bis in die Nachtstunden dauerten die Beratungen der Höchstrichter an: Am Spiel stand viel – eine Entscheidung zum Thema Sterbehilfe. Freitagnachmittag dann schließlich die Verkündung: Das Sterbehilfe-Verbot wird gelockert. Mitwirkung am Selbstmord soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden. Die Tötung auf Verlangen allerdings allerdings bleibt verboten.

Das Verleiten zu einem Selbstmord allerdings bleibt strafbar. Ebenso bleibt die Tötung auf Verlangen verboten.

 

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