kam ein 70-Jähriger ins Spital, lag einige Stunden auf der Intensivstation, später auf der Normalstation. Schlussendlich wurde er entlassen, obwohl eine Herzklappenoperation anstand. Grund: Der Oberarzt entschied, dass zuerst noch ein vereiterter Backenzahn entfernt werden müsse, um das Infektionsrisiko nach der OP zu minimieren.
"Mein Mann hat dann auf der Station gebeten, dass man sofort die Zahnklinik um einen Termin bittet, um den Zahn zu ziehen. Leider hat man das belächelt und gesagt, er muss nach Hause gehen, er wird entlassen, und er soll das bei einem niedergelassenenVier Tage später war der Pensionist tot. Nach knappen drei Jahren kam es deswegen nun zum Prozess. Der Oberarzt dessah sich mit dem Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung konfrontiert.
Der beschuldigte Chirurg gab laut"APA" an, dass der Mann sich den Zahn nicht direkt ziehen, sondern lieber eine Wurzelbehandlung vornehmen lassen wollte. Dafür bekam er aber nicht sofort einen Termin. Das Spital selbst habe aber nicht einmal die hauseigene Zahnklinik angerufen, hielt die Richterin dem entgegen, dann hätte der Patient die Klinik nicht verlassen müssen.
Am Nachmittag dann das Urteil: Der Medizinier wurde lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und muss eine Geldstrafe von 21.600 Euro zahlen. Dazu kommen noch 1.000 Euro Trauerschmerzengeld an die Hinterbliebenen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.
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