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Am Ende der Fahnenstange wurde der Stalker verhaftet und in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert. Dort angekommen, versuchte er, sich kurz loszureißen, was ihm den Anklagepunkt „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ einbrachte. Die Opferanwältin fordert 2.500 Euro, weil die 63-Jährige bis heute an einem starken Unsicherheitsgefühl und psychosomatischen Störungen bis hin zum Erbrechen leidet.
Stalking Landesgericht St. Pölten Widerstand Gegen Die Staatsgewalt Beharrliche Verfolgung
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