l klar gestellt. Zuvor gab es Kritik, dass die Bedingungen nicht von allen Selbstständigen erfüllt werden können.
„In Phase 2 wird der Bezieherkreis erweitert und anteilig auf den Verdienstentgang abgestellt“, hieß es nun zur. Der Verdienstentgang aus dem aktuellen „COVID-Monat“, vom 16. März bis zum 15. April, werde im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate.Auch Jungunternehmer - mit SV-Anmeldung zwischen dem 1. Jänner 2020 und dem 15. März - werden neu als Anspruchsberechtigte in die Kriterien aufgenommen.
Er sprach außerdem davon, mit einem"Missverständnis" aufräumen wollte."Es ging zunächst um die Anzahlung von 1.000 Euro. Der Zugang war beschränkter als der eigentlich Zugang zur Härtefondshilfe. Das war aber immer so gedacht."richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmer und Kleinunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern.
Laut Wirtschaftskammer, die die Anträge abwickelt, wurden bis Dienstagfrüh über 85.000 Ansuchen eingereicht. Rund 90 Prozent davon seien bereits positiv abgeschlossen worden und zur Auszahlung gebracht worden. In der zweitenbekommt man eine „Soforthilfe“ von in der Regel 1.000 Euro. Diese wird dann in der zweitenFür die von den Geschäftsschließungen betroffene Unternehmen soll es den 15 Milliarden Euro gefüllten Corona-Krisen-Fonds geben.
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: kleinezeitung - 🏆 6. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: KURIERat - 🏆 4. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: KURIERat - 🏆 4. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: KURIERat - 🏆 4. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: Heute_at - 🏆 2. / 98 Weiterlesen »