Das Handelsgericht Wien hat die"Kronen Zeitung" und ihren Kolumnisten Michael Jeannee verurteilt. Jeannee hatte"Falter"-Chefredakteur Florian Klenk in seiner Kolumne unter anderem als"verderbte Figur" bezeichnet. Die"Krone" muss einen Widerruf veröffentlichen und die Prozesskosten zahlen, berichtete der"Falter" am Mittwoch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Jeannee verglich Klenk im vergangenen September in seiner"Krone"-Kolumne mit Liste-Jetzt-Gründer Peter Pilz und schrieb unter anderem, dass der Politiker"ein Selbstverliebter","ein gefährlicher Diffamierer","ein Meister zwielichtiger Tricks","ein Schmutzkübel- und Anpatzerchef" und"eine verderbte Figur" sei. Über Klenk schrieb Jeannee:"Sie sind der Pilz unter den Journalisten.
Klenk klagte Jeannee sowohl straf- als auch handelsrechtlich. Das Straflandesgericht verurteilte Jeannee bereits im März nicht rechtskräftig, allerdings nur in einem Punkt, wegen der Schmähung"verderbte Figur". Der"Falter" erhob Berufung.
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