Das Handelsgericht Wien hat 30 Vertragsklauseln des Fernbusanbieter Flixbus für rechtswidrig erklärt. Der Verein für Konsumenteninformation hatte nach Beschwerden im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Geschäfts-, Buchungs- und Beförderungsbedingungen des Unternehmens geklagt und, wie der VKI am Mittwoch mitteilte, in allen Punkten Recht bekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Weitere Klauseln betrafen ein einseitiges Preisänderungsrecht von Flixbus, eine vorgesehene Mehrwertnummer bei der Aufgabe von Zusatzgepäck und eine Stornierungsmöglichkeit von Flixbus, wenn ein Reisender bei einer Preisaktion mehr als drei Tickets auf einmal kauft.
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