Gottesdienste ab 15. Mai nur mit Gesichtsmasken

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+++ Gottesdienste ab 15. Mai nur mit Gesichtsmasken +++

Kultusministerin Susanne Raab und Kardinal Christoph Schönborn haben am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz die Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen präsentiert, die ab 15. Mai wieder möglich sind. Demnach müssen Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst künftig einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.

Die Auflagen wurden vorab mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften abgestimmt, für die - in Absprache - Kardinal Schönborn stellvertretend an der Pressekonferenz teilnahm. Schönborn erklärte, dass auf Basis dieser Kriterien die Kirchen und Religionen nun Richtlinien für ihren Bereich erarbeiten werden.

 

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