Die Staatsanwaltschaft Wien darf keine Einsicht in die Konten der FPÖ nehmen. Die Ermittler wollten durch die Maßnahme feststellen, um wie viel Geld die FPÖ durch die Spesenaffäre gebracht wurde. Die Freiheitlichen wehrten sich allerdings dagegen und bekamen vom Oberlandesgericht Wien recht.
Laut „Standard“ ging es den Ermittlern darum, festzustellen, um wie viel Geld die FPÖ-Organisationen durch die in der Causa Beschuldigten - allen voran Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache - geschädigt worden seien. Die staatsanwaltschaftlichen Anordnungen wurden demnach Mitte Jänner erlassen und vom Erstgericht bewilligt.Die FPÖ ließ durch Parteianwalt Christoph Völk die Anordnungen beeinspruchen, wodurch die Angelegenheit vor dem Oberlandesgericht Wien landete.
Sinngemäß habe die Staatsanwaltschaft nicht benennen können, warum die Maßnahme notwendig sei. Es fehlten „konkrete Tatzeitpunkte“ und eine Erklärung, was genau die Staatsanwaltschaft mit der Kontoöffnung erfahren will, heißt es in der Entscheidung. Das OLG schickte die Anordnungen für eine neuerliche Entscheidung zurück ans Erstgericht.
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