Das Oberlandesgericht Wien hat Drei untersagt, irreführend für einen Tarif zu werben. Der Mobilfunkanbieter hatte seinen Internet-Tarif „PowerNet L“ unter anderem auf Facebook mit einem Preis „ab 22 Euro“ beworben, dabei aber weitere Kosten verschwiegen. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil ist rechtskräftig.
„Das Urteil bringt zudem die wichtige Klarstellung, dass sich Unternehmer auch bei Werbungen auf Facebook an die Gesetze halten und ordentlich informieren müssen“, erklärte Beate Gelbmann, Chefjuristin beim Verein für Konsumenteninformation. Drei hatte vor Gericht den fehlenden Hinweis in der Facebook-Werbung mit Platzmangel gerechtfertigt.
bob ist eher viel schlimmer immer einmal in monat soll man rein zahlen soll wenn nicht sperren die einen obwohl man noch guthaben hatte sperren sie dich trotzdem gegen die soll man auch vor gehn wegen irrefuhrung und betrug
😅😅😅👏👏👏paast .💩3
da berichten grad die richtigen..'irreführende werbungen'...die impfung sei sicher..wie viele todesfälle habt ihr mitzuverantworten? mit euren werbereien...
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