"Im vorliegenden Fall sei die Absicht der Wohnsitzbegründung unzweifelhaft gegeben. Es würden keine Anhaltspunkte vorliegen, dass der Erwerb gegen öffentliche Interessen verstoßen könne. Die Erwerber hätten hinreichend deutlich dargelegt, dass sie mit dem Kauf des Wohnhauses ihr Wohnbedürfnis und jenes ihrer Familienmitglieder decken und dieses Wohnbedürfnis ein dringendes sei", heißt es unter anderem im Erkenntnis des nö.
Zufrieden über die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts NÖ zeigt sich die Anwältin der Familie, Muna Duzdar. Die ehemalige Staatssekretärin kann das Vorgehen der Gemeinde aber nicht nachvollziehen:"Es gibt keine rechtliche Grundlage, warum hier verzögert wird." Einziehen ins Haus darf die Großfamilie nämlich dennoch nicht sofort, der Instanzenzug ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht laut Landesverwaltungsgericht die Möglichkeit, binnen sechs Wochen Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben oder eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.
Andererseits besteht aber auch die Option, auf Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu verzichten. Dann könnte alles schnell gehen und die Familie ihr gekauftes Haus in der Gemeinde im Marchfeld beziehen.
Mein Dank gilt dem Gemeinderat, der noch einmal in Berufung geht.
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