Der Rechnungshof ortet bei mehreren Parteien eine gesetzwidrige Verwendung der Akademieförderung. Konkrete Anhaltspunkte gebe es bei der FPÖ, den Grünen, dem Team Stronach und dem BZÖ. Der Rechnungshof empfiehlt der Bundesregierung bzw. dem Bundeskanzleramt daher, eine Rückforderung zu prüfen und gegebenenfalls die Mittel zurückzufordern. Geprüft wurde der Zeitraum von 2012 bis 2017.
Zwar fanden die RH-Prüfer keine durchgehende Systematik bei der gesetzwidrigen Verwendung von Fördergeldern, Kritik gab es aber an einzelnen Vorgängen. So schloss etwa das FPÖ-Bildungsinstitut 2015 einen Vertrag für Beratungsleistungen ab. Teil der vereinbarten Leistung war die Beratung der FPÖ im Bereich Europa- und Außenpolitik sowie in parteipolitischen Grundsatzfragen. Die Bezahlung von Beratungsleistungen für die Partei ist laut RH widmungswidrig.
Kritik von den Prüfern gibt es auch an der Bildungswerkstatt der Grünen, die ab 2018 aufgrund des Ausscheidens der Fraktion aus dem Nationalrat, keine Mittel mehr erhielt. Diese habe Projekte Dritter, wie etwa der Jungen Grünen finanziert, denen keine Kooperation zugrunde lag.
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