Maskenpflicht in allen Betriebsstätten im Handel, für Kellner in der Gastronomie und im Eingangsbereich von Schulen
bzw. beim Betreten und Verlassen der Schulklassen. Für die Schulen gelten die Maßnahmen ab kommendem Montag. Für Gastro und Handel werden sie im Laufe der kommenden Woche ausgearbeitet und sollen ab 11. September gelten, aber, so Gesundheitsminister:"Je früher, desto besser, man muss ja nicht auf die Rechtskraft warten." Im Bereich der Veranstaltungen könne man erst Maßnahmen erlassen, wenn das neue Covid-19-Gesetz in Kraft sei.
, so Anschober. Aus der Steiermark und Kärnten ist vorerst keine dabei. Aber alles könne sich in den nächsten Wochen wieder verändern. Eine Verordnungsermächtigung mit dem Covid-19-Maßnahmengesetz werde auch sicherstellen, dass sowohl der Bund als auch die Länder geeignete Maßnahmen rasch regeln können, die Länder werden dabei auch von sich aus verschärfen können.: „Die drei größten Städte in Österreich sind gelb.
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