zu was diese Diskussionen um Blümel führen sollen. Es gibt nichts zu diskutieren.Hier versucht jeder hysterisch schreiend seine Meinung so zu drehen, dass Blümel vorverurteilt wird auf Grund von bis dato wert- und bedeutungslosen sichtbaren Unterlagen denen man eine Bedeutung geben möchte. Ich vermute das jetzt die STA mit dem Rücken zur Wand steht und nicht weiß wie sie ihr Unvermögen in dieser Ermittlung loswerden kann.
Alleine nur die Tatsache das mich wer anspricht ob ich ihm helfen möchte bildet keinen strafbaren Tatbestand und des Urteil gegen Strasser ist hier nicht im geringsten zu vergleichen. Lesen und nochmals das Urteil lesen. Strasser ist darauf eingegangen. Das wird einfach verschwiegen.Ein Nonsens & Kokolores die Ausstellung eines Hausdurchsuchungsbefehl als substanziell für eine Verdächtigung zu bezeichnen.
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