Mit 1. August hat unsere Gesundheitsbehörde in der Covid-Infektionslage einen bedeutungsvollen Schwenk vollzogen: weg von der bisher praktizierten Quarantäne Infizierter hin zu bloßen Verkehrsbeschränkungen. Inwiefern und inwieweit das infektiologisch vertretbar ist, kann nicht Gegenstand unserer Untersuchung sein - evident sind die vielen kritischen bis ablehnenden Stimmen.
Wird im geschlossenen Raum oder im privaten Verkehrsmittel, etwa einem Reiseautobus, die Maske nicht durchgehend getragen, weil ein physischer Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen ist, ist ein allfälliges Infektionsrisiko für andere Personen durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen wie insbesondere das regelmäßige Durchlüften von Räumen zu minimieren.Arbeitsrechtliche FragenBetretungsverbote gibt es außerhalb der vulnerablen Bereiche keine.
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