Ein Leser hat den Österreichischen Presserat eingeschaltet. Der hat sich nun geäußert - und hält die"harsche und teils polemische" Kritik für"medienethisch zulässig".Im Rahmen einer Kunstkritik werden künstlerische Darbietungen subjektiv bewertet", hält der Presserat fest.
Darüber hinaus hält der Senat fest, dass es sich"bei Andreas Gabalier um einen Sänger handelt, der über einen hohen Bekanntheitsgrad verfügt und am öffentlichen Leben teilnimmt". Er genieße daher"grundsätzlich weniger Persönlichkeitsschutz als eine Privatperson. Zudem ist Gabalier selbst dafür bekannt, bei seinen öffentlichen Auftritten auch polarisierende oder ruppige Formulierungen zu verwenden.
Glückliches 🇦🇹 das solche Sorgen hat und die unterbeschäftigten Gerichte endlich sinnvolle Arbeit bekommen 🙄🤮
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