Nach dem Tod ihres Mannes 1981 bezog eine Steirerin Witwenpension. Seither ließ sich die Frau zwölfmal von ihrem nächsten Ehemann scheiden und klagte.Der Fall einer Steirerin ist selbst für erfahrene Juristen völliges Neuland. Nach dem Tod ihres ersten Gatten bezog die Frau Witwenpension. Schon im Oktober 1982 heiratete sie ein weiteres Mal, wohnt seither mit ihrem neuen Ehemann in einem gemeinsamen Haushalt.
Bis zur letzten Scheidung 2019 wurde der Frau durch die Pensionsversicherungsanstalt die Witwenpension und nach jeder erneuten Heirat eine Abfertigung ausbezahlt. Die PVA weigerte sich jedoch seit dem jüngsten Ehe-Aus die wiederaufgelebte Pension zu gewähren, verwies auf eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts.
Die Frau akzeptierte das Urteil jedoch nicht und zog vor den Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte im März jedoch das Urteil des Erstgerichts und hielt fest, dass die Vorgangsweise der Klägerin in den letzten 14 Jahren rechtsmissbräuchlich gewesen ist. Eine Frau aus der Steiermark ließ sich nach dem Tod ihres ersten Mannes zwölfmal von ihrem nächsten Ehemann scheiden und forderte jeweils ihre Witwenpension ein
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